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Beurkundung und Beglaubigung
Die Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit gehört zum zentralen Aufgabenbereich unseres Notariats.
Termine können Sie telefonisch unter 0316 83 02 83 oder einfach
per E-Mail unter zankel@notar-graz.at vereinbaren.
Bei Beglaubigungen benötigen Sie keine Voranmeldung.
Marco Florian - golt.at
Juristische Beratung ist Vertrauenssache und eine verständliche Beratung eine wichtige Grundlage für Ihre punktgenaue Lösung. Gemeinsam betrachten wir alle Facetten Ihres Anliegens, beantworten Ihre rechtlichen Fragen und kommen zu einem Ergebnis, das für heute und morgen nachhaltig funktioniert.
Von Fragen zum Familien- und Erbrecht, zur Vertragserstellung im Liegenschafts- oder Unternehmensrecht, zu Beglaubigungen und Beurkundungen bis hin zu Treuhandabwicklungen sind wir für Sie da.
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Die Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit gehört zum zentralen Aufgabenbereich unseres Notariats.
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Das Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren zählt zu den Spezialgebieten unseres Notariats.
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Adoptionsverträge, Zustimmungserklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung oder Scheidungsfolgenvereinbarungen sind Beispiele für die von unserem Notariat zu errichtenden Verträge im Familienrecht.
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Zu den typischen Tätigkeiten unseres Notariats im Liegenschaftsverkehr zählen die Errichtung von Kauf-, Schenkungs-, Übergabs-, Bauträger- (BTVG), Dienstbarkeits- und Tauschverträgen.
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Die bei Abschluss z.B. eines Liegenschaftskaufvertrages anfallenden Steuern und Gebühren, kann unser Notariat für Sie berechnen und abführen.
Marco Florian - golt.at
Unser Notariat bietet alle Services auch für Personen mit Einschränkungen an, um sicherzustellen, dass alle Zugang zu wichtigen, rechtlichen Vorgängen haben. Geben Sie uns einfach bekannt, welche Maßnahmen wir für Sie organisieren dürfen, um eine barrierefreie Abwicklung zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass das Gebäude selbst ein nicht barrierefreier Altbau ist. Kontaktieren Sie uns einfach vorab, wenn Sie Unterstützung brauchen.
“Recht” einfach erklärt die wichtigsten Rechtsbegriffe mit kurzen Fallbeispielen.
Vielleicht finden Sie hier bereits eine hilfreiche Antwort auf Ihre Frage.
Die Kosten für notarielle Dienstleistungen können je nach Art des Geschäfts und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand variieren. Generell basieren die Gebühren auf dem Notariatstarifgesetz (NTG), dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Notariat und den Kunden. Im Verlassenschaftsverfahren werden die Kosten nach dem Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG) bemessen.
Um Ihnen eine genaue Auskunft über die Kosten für Ihre spezifische notarielle Dienstleistung geben zu können, empfehlen wir Ihnen, direkt mit unserem Notariat Kontakt aufzunehmen. Auf diese Weise können wir Ihre Bedürfnisse verstehen und Ihnen ein transparentes Angebot unterbreiten, das alle anfallenden Gebühren und Auslagen umfasst.
Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Partei eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in bestimmten Angelegenheiten vertreten dürfen, wenn die Partei die Entscheidungsfähigkeit und somit die Handlungs- und Geschäftsfähigkeit verliert.
Die Patientenverfügung bezieht sich somit nur auf die Ablehnung medizinischer Behandlungen, wohingegen die Vorsorgevollmacht die darin bevollmächtigten Personen im Vorsorgefall ermächtigt die vollmachtgebende Partei in allen oder zumindest in den in der Vorsorgevollmacht angeführten Angelegenheiten umfassend zu vertreten.
Damit wir Ihnen bei der Entscheidung, welche Unternehmensform für Ihr Vorhaben am besten geeignet erscheint, helfen können, empfehlen wir zuallererst die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit unserem Notariat zur Erörterung aller Ihrer individuellen Fragestellungen.
Für die Errichtung eines Testaments empfehlen wir zuerst ein Beratungsgespräch in unserem Notariat wahrzunehmen. Bei diesem Erstgespräch werden die Testamentswünsche besprochen und die erforderlichen Daten und Informationen für die Verfassung des Testaments aufgenommen. Soweit dann keine weiteren Erhebungen mehr durchzuführen oder Fragen zu klären sind, kann im Normalfall bei einem nächsten Termin das Testament bereits errichtet werden.
Die erste Frage dazu lautet: Um was für eine Schenkung handelt es sich? Die zweite Frage: Wird der Schenkungsgegenstand tatsächlich übergeben oder nicht? Je nachdem, was und wie etwas verschenkt werden soll, sind unterschiedlich strenge Formvoraussetzungen zu erfüllen. Gerne informieren wir Sie darüber in einem Erstgespräch.
Die Zuständigkeit des Notars als Gerichtskommissär in einem Verlassenschaftsverfahren ergibt sich aufgrund des Gesetzes (§§ 1 und 2 Gerichtskommissionsgesetz) in Verbindung mit der Verteilungsordnung des Verlassenschaftsgerichts (in Graz: Bezirksgericht Graz-Ost oder Bezirksgericht Graz-West).
Die strengen Formvorschriften in der Notariatsordnung (NO) bzw. dem Notariatsaktsgesetz (NotAktG) ermöglichen es uns die Rechte aller Personen, insbesondere auch von Personen mit Behinderungen, bestmöglich zu wahren und dadurch sicherzustellen, dass alle Zugang zu wichtigen, rechtlichen Vorgängen haben. Sollten Sie daher beispielsweise seh- oder hörbeeinträchtig sein, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung vorab, damit alle erforderlichen formalen Maßnahmen für Sie getroffen werden können.
Sollten weitere Fragen auftauchen
ist der schnellste Weg uns anzurufen: +43 316 83 02 83.
Marco Florian - golt.at
Bei allen Fragen rund um notarielle Dienstleistungen ist der direkte Kontakt mit unserem Notariat der schnellste Weg.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen persönlich und umgehend zu klären.
Gleich anrufen? Einfach unter +43 316 83 02 83 anrufen und sich beraten lassen.