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Wir sprechen eine Rechtssprache, die in jedem Fall verständlich ist.

Seit fast vier Jahrzehnten Teil Ihres Lebens.



Termine können Sie telefonisch unter 0316 83 02 83 oder einfach
per E-Mail unter zankel@notar-graz.at vereinbaren.

Bei Beglaubigungen benötigen Sie keine Voranmeldung.

Über Uns

Unser Notariat ist Ihre verlässliche Anlaufstelle in Graz.



Moderner Konferenzraum mit großem Holztisch, schwarzen Lederstühlen und farbenfrohen Kunstwerken an der Wand.

Marco Florian - golt.at

In den entscheidenden Momenten Ihres Lebens ist rechtliche Unterstützung mehr als eine Dienstleistung.

Juristische Beratung ist Vertrauenssache und eine verständliche Beratung eine wichtige Grundlage für Ihre punktgenaue Lösung. Gemeinsam betrachten wir alle Facetten Ihres Anliegens, beantworten Ihre rechtlichen Fragen und kommen zu einem Ergebnis, das für heute und morgen nachhaltig funktioniert.

Von Fragen zum Familien- und Erbrecht, zur Vertragserstellung im Liegenschafts- oder Unternehmensrecht, zu Beglaubigungen und Beurkundungen bis hin zu Treuhandabwicklungen sind wir für Sie da.

Unsere Leistungen

Ein erster Einblick



Familienrecht

Adoptionsverträge, Zustimmungserklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung oder Scheidungsfolgenvereinbarungen sind Beispiele für die von unserem Notariat zu errichtenden Verträge im Familienrecht.

Immobilien-, Grundstücks- und Liegenschaftsverkehr

Zu den typischen Tätigkeiten unseres Notariats im Liegenschaftsverkehr zählen die Errichtung von Kauf-, Schenkungs-, Übergabs-, Bauträger- (BTVG), Dienstbarkeits- und Tauschverträgen.

Steuern und Gebühren

Die bei Abschluss z.B. eines Liegenschaftskaufvertrages anfallenden Steuern und Gebühren, kann unser Notariat für Sie berechnen und abführen.

Mag. Florentine Zankel lächelt freundlich, sitzt an einem Tisch mit Unterlagen und einem offenen Buch.

Marco Florian - golt.at

Barrierefreier Service

Unser Notariat bietet alle Services auch für Personen mit Einschränkungen an, um sicherzustellen, dass alle Zugang zu wichtigen, rechtlichen Vorgängen haben. Geben Sie uns einfach bekannt, welche Maßnahmen wir für Sie organisieren dürfen, um eine barrierefreie Abwicklung zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass das Gebäude selbst ein nicht barrierefreier Altbau ist. Kontaktieren Sie uns einfach vorab, wenn Sie Unterstützung brauchen.

Wissenswert von A - Z

“Recht” einfach



“Recht” einfach erklärt die wichtigsten Rechtsbegriffe mit kurzen Fallbeispielen.



  • Beglaubigung



  • Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) Zustimmungserklärung



  • Grundbuch

Marco Florian - golt.at

Marco Florian - golt.at
Bearbeitung durch ANIMAL Design Studio

Häufige Fragen

Wir können Ihnen am besten helfen, wenn wir direkt mit Ihnen sprechen!



Vielleicht finden Sie hier bereits eine hilfreiche Antwort auf Ihre Frage.

  • Was kostet eine rechtliche Beratung?

    Die Kosten für notarielle Dienstleistungen können je nach Art des Geschäfts und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand variieren. Generell basieren die Gebühren auf dem Notariatstarifgesetz (NTG), dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Notariat und den Kunden. Im Verlassenschaftsverfahren werden die Kosten nach dem Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG) bemessen.

    Um Ihnen eine genaue Auskunft über die Kosten für Ihre spezifische notarielle Dienstleistung geben zu können, empfehlen wir Ihnen, direkt mit unserem Notariat Kontakt aufzunehmen. Auf diese Weise können wir Ihre Bedürfnisse verstehen und Ihnen ein transparentes Angebot unterbreiten, das alle anfallenden Gebühren und Auslagen umfasst.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

    Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden.

    Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Partei eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in bestimmten Angelegenheiten vertreten dürfen, wenn die Partei die Entscheidungsfähigkeit und somit die Handlungs- und Geschäftsfähigkeit verliert.

    Die Patientenverfügung bezieht sich somit nur auf die Ablehnung medizinischer Behandlungen, wohingegen die Vorsorgevollmacht die darin bevollmächtigten Personen im Vorsorgefall ermächtigt die vollmachtgebende Partei in allen oder zumindest in den in der Vorsorgevollmacht angeführten Angelegenheiten umfassend zu vertreten.

  • Wie gehe ich vor, um erfolgreich eine Firma zu gründen?

    Damit wir Ihnen bei der Entscheidung, welche Unternehmensform für Ihr Vorhaben am besten geeignet erscheint, helfen können, empfehlen wir zuallererst die telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme mit unserem Notariat zur Erörterung aller Ihrer individuellen Fragestellungen.

  • Wie viel Zeit nimmt es in Anspruch, ein Testament aufsetzen zu lassen?

    Für die Errichtung eines Testaments empfehlen wir zuerst ein Beratungsgespräch in unserem Notariat wahrzunehmen. Bei diesem Erstgespräch werden die Testamentswünsche besprochen und die erforderlichen Daten und Informationen für die Verfassung des Testaments aufgenommen. Soweit dann keine weiteren Erhebungen mehr durchzuführen oder Fragen zu klären sind, kann im Normalfall bei einem nächsten Termin das Testament bereits errichtet werden.

  • Wie funktioniert eine Schenkung?

    Die erste Frage dazu lautet: Um was für eine Schenkung handelt es sich? Die zweite Frage: Wird der Schenkungsgegenstand tatsächlich übergeben oder nicht? Je nachdem, was und wie etwas verschenkt werden soll, sind unterschiedlich strenge Formvoraussetzungen zu erfüllen. Gerne informieren wir Sie darüber in einem Erstgespräch.

  • Woher weiß ich, welches Notariat bei einer Verlassenschaft zuständig ist?

    Die Zuständigkeit des Notars als Gerichtskommissär in einem Verlassenschaftsverfahren ergibt sich aufgrund des Gesetzes (§§ 1 und 2 Gerichtskommissionsgesetz) in Verbindung mit der Verteilungsordnung des Verlassenschaftsgerichts (in Graz: Bezirksgericht Graz-Ost oder Bezirksgericht Graz-West).

  • Wie wird ein Termin für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen organisiert?

    Die strengen Formvorschriften in der Notariatsordnung (NO) bzw. dem Notariatsaktsgesetz (NotAktG) ermöglichen es uns die Rechte aller Personen, insbesondere auch von Personen mit Behinderungen, bestmöglich zu wahren und dadurch sicherzustellen, dass alle Zugang zu wichtigen, rechtlichen Vorgängen haben. Sollten Sie daher beispielsweise seh- oder hörbeeinträchtig sein, ersuchen wir um entsprechende Mitteilung vorab, damit alle erforderlichen formalen Maßnahmen für Sie getroffen werden können.

Sollten weitere Fragen auftauchen
ist der schnellste Weg uns anzurufen: +43 316 83 02 83.

Kontakt

Wir verstehen uns!



Andrea Grimm, Sachbearbeiterin, lächelt an ihrem Schreibtisch vor einem Bildschirm, trägt eine schwarze Lederjacke und Brille, mit einem großen Fenster und Pflanzen im Hintergrund.

Marco Florian - golt.at

Bei allen Fragen rund um notarielle Dienstleistungen ist der direkte Kontakt mit unserem Notariat der schnellste Weg.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen persönlich und umgehend zu klären.

Gleich anrufen? Einfach unter +43 316 83 02 83 anrufen und sich beraten lassen.