Eheliche Ersparnisse / Eheliches Gebrauchsvermögen
Im Zuge der Scheidung eines Ehepaares kommt es zum „Rosenkrieg", weil sich die Ehegatten nicht auf die Aufteilung des Vermögens einigen können. Was ist überhaupt aufzuteilen und wie hätte die Aufteilung vor dem „Rosenkrieg" geregelt werden können?
Unter ehelichen Ersparnissen versteht man sämtliche Wertanlagen, die während aufrechter Ehe angesammelt wurden und die ihrer Art nach üblicherweise für eine Verwertung bestimmt sind. Das sind beispielsweise Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, aber auch eine Briefmarkensammlung. Diese sind bei der Scheidung vom Gericht nach Billigkeit aufzuteilen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bereits im Voraus die Aufteilung ehelicher Ersparnisse in Form eines Notariatsaktes zu regeln. An diese Vereinbarung ist das Gericht im Regelfall gebunden.
Unter ehelichem Gebrauchsvermögen versteht man alle körperlichen und unkörperlichen Sachen, die während der Ehe für beide Ehegatten zur Benützung dienen. Dazu gehören auch der Hausrat, die eheliche Wohnung und eventuell auch der gemeinsame Pkw. Auch hier besteht die Möglichkeit, bereits im Voraus die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens für den Fall der Scheidung zu regeln. Für die Ehewohnung bedarf es hiezu eines Notariatsaktes, hinsichtlich des übrigen ehelichen Gebrauchsvermögens reicht ein schriftlicher Vertrag aus. Es bleibt in besonderen Fallkonstellationen jedoch die Prüfpflicht des Gerichts.
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