Erbantrittserklärung
Eine Frau erfährt, dass ihr leiblicher Vater, zu dem sie nie Kontakt hatte, gestorben und sie die einzige Erbin ist. Da die Frau ihren Vater nicht kannte, ist sie unsicher, was sie erwartet.
Es gibt drei Möglichkeiten zu erben: Erb:in kann man sein aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, aufgrund eines Testaments oder aufgrund eines Erbvertrags. Erb:innen, die eine Erbantrittserklärung abgeben möchten, haben die Wahl zwischen zwei verschiedenen Arten der Erbantrittserklärung: zwischen unbedingter und bedingter Erbantrittserklärung. Bei der unbedingten Erbantrittserklärung übernimmt die:der Erb:in den gesamten Nachlass mit allen Vermögenswerten, aber auch mit allen Schulden in unbeschränkter Höhe und haftet für diese Schulden mit dem eigenen Vermögen. Die bedingte Erbantrittserklärung hat den Vorteil, dass die:der Erb:in ebenfalls das gesamte Nachlassvermögen erhält, sie:er jedoch für die Schulden nur so weit eine Haftung übernimmt, als der Wert des Nachlasses dafür ausreicht. Dies ist für die:den Erb:in die sichere Lösung, kann aber im Einzelfall mit höheren Kosten und auch einer längeren Dauer verbunden sein.
Die Erbantrittserklärung ist die förmliche Erklärung im Verlassenschaftsverfahren, das Erbe anzunehmen. Bei dieser Erklärung ist auch anzugeben, worauf sich der Erbantritt stützt. Die Abgabe der unbedingten Erbantrittserklärung ist wegen der drohenden Schuldenhaftung riskant. Sie ist nur zu empfehlen, wenn man die Lebensgewohnheiten und Vermögensverhältnisse der:des Verstorbenen genau kannte und sicher sein kann, dass später keine versteckten Schulden auftauchen.
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