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Verlassenschaftsverfahren



Der Vater von Frau W. ist überraschend verstorben. Wie geht es nun weiter?

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abzuwickeln und das Vermögen ordnungsgemäß an die Erb:innen zu übertragen. Notar:innen sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren durchzuführen. Als Gerichtskommissär:innen wickeln Notar:innen das Verfahren unabhängig sowie unparteiisch ab und informieren Beteiligte umfassend über Rechte und Pflichten. Notar:innen informieren auch darüber, welche Schritte zu unternehmen sind und welche Unterlagen benötigt werden. Notar:innen begleiten also von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens.

Falls die:der Verstorbene Schusswaffen hinterlassen haben sollte, finden Sie wichtige Informationen dazu auf den Seiten von oesterreich.gv.at und in diesem Informationsblatt des BMI. Bitte setzen Sie sich erforderlichenfalls direkt mit der zuständigen Behörde in Verbindung.